Erfolgreich zur Fahrerlaubnis:
Deine Führerscheinklassen
im Überblick
Endlich Mobil: PKW-Ausbildung
B
ab 17 Jahren
Berechtigungsumfang:
- Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg zur Beförderung von max. 8 Personen (außer Fahrzeugführer)
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 750 kg kann mitgeführt werden
Mindestalter:
17 Jahre
BE
ab 17 Jahren
Berechtigungsumfang:
Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer max. zulässige Gesamtmasse 3500 kg (auch Sattelanhänger)
Mindestalter:
17 Jahre
Die Hausforderung auf 2 Rädern: Moped- und Motorradausbildung
AM
ab 15 Jahren
Berechtigungsumfang:
Bis 50 cm³ - Moped bis zu 4 kW (5,44 PS), max. 45 km/h
Mindestalter:
15 Jahre
A1
ab 16 Jahren
Berechtigungsumfang:
125 cm³ - Motorräder bis 11 kW (15 PS) und max. 0,1kW pro kg Eigengewicht und dreirädrige KFZ bis 15 kW
Mindestalter:
16 Jahre
A2
ab 18 Jahren
Berechtigungsumfang:
Motorräder und Motorräder mit Beiwagen bis 35 kW (47 PS) und max. 0,2 kW pro kg Eigengewicht
Mindestalter:
18 Jahre
A
ab 24 Jahren
Berechtigungsumfang:
Alle Motorräder und Motorräder mit Beiwagen
Mindestalter:
24 oder 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der A2
B196
ab 25 Jahren
Berechtigungsumfang:
125cm³ - Motorräder bis 11kW (15PS) und max. 0,1kW pro Kg Eigengewicht Voraussetzungen: 25 Jahre, mind. 5 Jahre im Vorbesitz der Klasse B
Voraussetzung:
- 25 Jahre
- mind. 5 Jahre im Vorbesitz der Klasse B
Auf der Überholspur zum LKW-Führerschein: Die Möglichkeiten im Überblick
C/CE
ab 21 Jahren
Berechtigungsumfang:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg sowie einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter:
21 Jahre
C1/C1E
ab 18 Jahren
Berechtigungsumfang:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg sowie einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse, zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen
Mindestalter:
18 Jahre
Vor der großen Fahrt: Die Bus-Ausbildung im Detail
D/DE
ab 24 Jahren
Berechtigungsumfang:
Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen, außer dem Fahrzeugführer sowie einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter:
24 Jahre
Im Feld und auf der Straße: Die Traktor-Ausbildung im Fokus
L
ab 16 Jahren
Berechtigungsumfang:
- Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h auch mit
Anhängern bis 25 km/h - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen u. Futtermischwagen, Stapler u. andere Flurförderzeuge, jeweils bis 25 km/h auch mit Anhängern
Mindestalter:
16 Jahre
T
ab 16 Jahren
Berechtigungsumfang:
Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h bis maximal 60 km/h
Mindestalter:
16 Jahre
Seminare und Schulungen
ASF
Aufbauseminar für Fahranfänger
Seminarumfang:
4 Sitzungen á 135 min. plus eine Fahrprobe
Bereit, den Führerschein zu erwerben? Kontaktiere uns heute und starte Deine Ausbildung!